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Zambia: Erforderliche Unterlagen und Botschaften

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Unterlagen / Botschaften
Unterlagen / Botschaften
    • Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Der Kinderausweis wird bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zur Einreise theoretisch ausreichend. Es wird aber dringend die Ausstellung eines eigenen Kinderreisepasses bzw. Reisepasses empfohlen.
    • Für Zambia benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das von der zambischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Zambia erteilt werden. (Achtung: Einige Fluggesellschaften bestehen allerdings bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.) Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums an der Grenze beträgt für deutsche Staatsangehörige zzt. US$ 50 und ist in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel). Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Zimbabwe) nach Livingstone (Zambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen US$ 20.
    • Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben, jedoch anzuraten, um bei einer kurzfristigen Änderung der ImpfImpfvorschrift eine Impfung vor Ort zu vermeiden. Für alle Reisende aus Zambia in die Nachbarländer ist eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Das gilt auch für Nur-Transitreisende aus Zambia in die Nachbarländer oder umgekehrt (z.B. Flug aus Livingstone über Johannesburg nach Deutschland).
    • Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von US$ 25 erhoben. In den meisten Fällen wird die Gebühr bereits mit dem Flugpreis eingezogen, sonst muss in bar gezahlt werden. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt US$ 8.
    • Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Zambia, Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin, Tel.: 030-2062940, Fax: 030-20629419, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , www.zambiaembassy.de

     

    Die obigen Angaben entsprechen dem Stand Juli 2011 und können sich ändern. Änderungen/Neuerungen entnehmen Sie bitte dringend den Hinweisen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de unter Länder- und Reiseinformationen.