1. Erforderliche Unterlagen und Botschaften
Südafrika, Swaziland, Lesotho:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Bitte achten Sie bei der Einreise nach Südafrika darauf, dass mindestens zwei freie Seiten in Ihrem Einreisedokument für die Ein- bzw. Ausreisestempel zur Verfügung steht. Ansonsten kann die Einreise verweigert werden! Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt min-destens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. In Südafrika ist ebenso der Eintrag eines mit-reisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
• Deutsche Touristen benötigen z.Zt. kein Visum für Südafrika, Swaziland, Lesotho, wenn der Aufenthalt bis zu 90 Tagen dauert. Für die Einreise nach Lesotho müssen Sie im Besitz eines gül-tigen Rückflugtickets sein, auch in Südafrika kann die Vorlage verlangt werden.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Botschaften:
Botschaft der Republik Südafrika, Tiergartenstraße 18, 10785 Berlin, Tel.: 030-220730, Fax: 030-22073190,
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, www.suedafrika.org
Botschaft des Königreichs Swaziland, 118, Ave Winston Churchill, B 1180 Brüssel, Belgien, Tel.: 0032-23474771, Fax: 0032-23474623; Honorargeneralkonsul des Königreichs Swaziland, Große Präsidentenstraße 5, 10178 Berlin, Tel.: 030-28096250, Fax: 030-28096251, www.swasiland.de
Botschaft des Königreichs Lesotho, Kurfürstenstraße 84, 10787 Berlin, Tel.: 030-2575720, Fax: 030-25757222,
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• nationaler und internationaler Führerschein bei Selbstfahrertouren.
Namibia:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig ist. Kinderausweise müssen ein Lichtbild haben! Bitte achten Sie bei der Einreise nach Namibia darauf, dass mindestens zwei freie Seiten in Ihrem Einreisedokument für die Ein- bzw. Ausreise-stempel zur Verfügung stehen. Ansonsten kann die Einreise verweigert werden!
• Deutsche Touristen benötigen z.Zt. kein Visum für Namibia, wenn der Aufenthalt bis zu 90 Tagen dauert. Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhän-gung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft: Botschaft der Republik Namibia, Wich-mannstr. 5, 10787 Berlin, Tel: 030-2540950, Fax: 030-25409555,
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, www.namibia-botschaft.de
• nationaler und internationaler Führerschein bei Selbstfahrertouren.
Botswana:
• Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt.
• Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Deutsche Kinderaus-weise werden nur mit Lichtbild anerkannt. Die Einreise von Kindern unter 16 Jahren, die ohne ei-genes Reisedokument, aber im Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, ist er-laubt.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft: Botschaft der Republik Botswana, 169, Avenue de Tervuren, B 1150 Brüssel, Belgien, Tel.: 0032-27352070, Fax: 0032-27356318;
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; Honorarkonsul der Republik Botswana, Berzeliusstraße 45, 22113 Hamburg, Tel.: 040-7326191, Fax. 040-7328506.
• nationaler und internationaler Führerschein bei Selbstfahrertouren.
Zambia:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
• Für Zambia benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das von der zambischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird oder an der Grenze erhältlich ist (Achtung: Einige Fluggesellschaften bestehen allerdings bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums). Der Kinderausweis wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend. Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touris-tenvisums an der Grenze beträgt für deutsche Staatsangehörige zzt. US$ 25 und ist in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Deutsche Staatsangehörige, die einen Tagesausflug von Victoria Falls (Zimbabwe) nach Livingstone (Zambia) unternehmen möchten, können bei Ein-reise ein sog. "Day Tripper Visa" gegen eine Gebühr von USD 10 erhalten.. Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von US$ 25 erhoben. Während die Gebühr bisher bei Abflug zu entrichten war, wird sie zukünftig (bei Reisen mit Flug-gesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben) bereits mit dem Flug-preis eingezogen. Andernfalls und soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk ü-ber den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Ab-flug zu entrichten. In diesem Fall werden nur US$ bar und nach Angaben der Flughafenverwal-tung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert. Die Flughafengebühr für Inlandsflü-ge beträgt US$ 8.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Zambia, Axel-Springer-Straße 54 a, 10117 Berlin, Tel.: 030-2062940, Fax: 030-20629419, www.sambia-botschaft.de
Zimbabwe:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig ist. Der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt.
• Für Zimbabwe benötigen deutsche Staatsbürger ein Visum. Am Grenzüber-gang/Eingangsflughafen Harare, Victoria Falls oder Bulawayo können Sie gegen eine in bar zu entrichtende Gebühr von z.Zt. US$ 30 ein single entry Visum erhalten (multiple entry Visum z.Zt. U$ 55).
• Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen ist diese Impfung nicht vorgeschrieben.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Zimbabwe, Kommandanten-straße 80/Leipziger Straße, 10117 Berlin, Tel.: 030-2062263, Fax: 030-20455062.
Kenia:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Der deutsche Kinderaus-weis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Rück- oder Weiterreiseticket ist vorzulegen.
• Für Kenia besteht für deutsche Staatsangehörige Visapflicht. Die Gebühren betragen z.Zt. 50 US$ (40€). Visa können zwar auch bei Einreise am Flughafen Nairobi und Mombasa erteilt werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist aber der Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin zu empfehlen.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: 030-2592660, Fax 030-25926650,
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, www.embassy-of-kenya.de
• Für Ostafrika ist eine Flying Doctor Versicherung, die im medizinischen Notfall einen Rettungs-flug ins Krankenhaus beinhaltet, dringend anzuraten. Bitte prüfen Sie, ob diese Versicherung in Ihrer Auslandskrankenversicherung eingeschlossen ist. Der Flying Doctor Service kostet je nach Dauer und Gebiet zwischen ca. 25 und 50 US$ und kann bei Buchung auf Wunsch mit abgeschlossen werden.
Tanzania:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig ist. Kinderausweise müssen ein Lichtbild haben!
• Für Tanzania ist ein Visum erforderlich. Es sollte grundsätzlich vor der Einreise bei der Botschaft der Vereinigten Republik Tanzania beantragt werden. Das erforderliche Visum kann auch bei der Einreise nach Tanzania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Zanzibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50,- US$ oder 50,- € und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Vereinigten Republik Tanzania, E-schenallee 11, 14050 Berlin, Tel.: 030-3030800, Fax: 030-30308020, e-mail:
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, Internet: www.tanzania-gov.de.
• Für Ostafrika ist eine Flying Doctor Versicherung, die im medizinischen Notfall einen Rettungs-flug ins Krankenhaus beinhaltet, dringend anzuraten. Bitte prüfen Sie, ob diese Versicherung in Ihrer Auslandskrankenversicherung eingeschlossen ist. Der Flying Doctor Service kostet je nach Dauer und Gebiet zwischen ca. 25 und 50 US$ und kann bei Buchung auf Wunsch mit abgeschlossen werden.
Mozambique:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Es wird empfohlen, Kindern ab 6 Jahren einen Europapass auszustellen.
• Für die Einreise nach Mozambique ist ein Visum erforderlich. Dieses sollte vor der Einreise bei einer der mozambikanischen Auslandsvertretungen eingeholt werden. An einigen der grö-ßeren Grenzübergänge zu Mozambique und dem Flughafen Maputo können Visa zur einmali-gen Einreise bei der Einreise beantragt werden. Falls Ausflüge in die angrenzenden Länder beabsichtigt sind, sollte man vor Abreise nach Mozambique eine Mehrfacheinreise (visto mùltiplo) beantragen. An den Grenzübergängen und in Mozambique ist ein Wiedereinreisevi-sum nicht erhältlich!
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Mozambique, Stromstraße 47, 10551 Berlin, Tel.: 030-39876500, Fax: 030-39876503,
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Malawi:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gül-tig ist. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, für Kinder ab 7 Jahren ist ein Lichtbild er-forderlich.
• Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Malawi bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen kein Visum. Flugreisende müssen in der Regel ein Rückflugticket vorlegen. Bei Ausreise sind am Flughafen 30 US$ Flughafensteuer in bar zu zahlen.
• Nähere Auskunft bei: Botschaft der Republik Malawi, Westfälische Straße 86, 10709 Berlin, Tel.: 030-8431540, Fax: 030-84315430.
Ruanda:
• Notwendig ist ein Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Der Ein-trag eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils wird ohne zusätzliches Passphoto anerkannt, der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Für Kin-der über 10 Jahren wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen.
• Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda bei einer touristischen Auf-enthaltsdauer bis zu 90 Tagen kein Visum.
• Nähere Auskunft bei: Botschaft der Republik Ruanda, Jägerstraße 67-69, 10117 Berlin, Tel. 030-20 91 65 90, Fax 030-2 09 16 59 59; E-Mail
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, www.rwanda-botschaft.de
Uganda:
• Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gül-tig ist. Der deutsche Kinderausweis wird nur anerkannt, wenn das Lichtbild mit einem Raster-gerät befestigt wurde.
• Zur Einreise nach Uganda ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, das bei der ugandischen Botschaft beantragt werden sollte. Am Flughafen Entebbe und an verschie-denen Grenzübergängen können auf Antrag Visa zur einmaligen Einreise gegen eine Gebühr von z.Zt. US$ 50 ausgestellt werden.
• Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Uganda, Axel-Springer-Straße 54 a, 10117 Berlin, Tel. 030-24047556, Fax: 030-24047557,
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Äthiopien:
• Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein; es sind zwei (mög-lichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausrei-chende Barmittel. Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fäl-len ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls aner-kannt.
• Zur Einreise nach Äthiopien ist ein Visum erforderlich. Es wird empfohlen, das Visum vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt zu beantragen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch inner-halb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat. Die Beantragung eines Touristen-visums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US$). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt. Bei der Ausreise ist weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US$ fällig, die meist im Flugticket ent-halten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
• Genauere Informationen erhalten Sie bei der äthiopischen Botschaft in Berlin, Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60,
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oder dem äthiopischen Ge-neralkonsulat in Frankfurt, Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633,
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Obige Angaben entsprechen dem Stand August 2007 und können sich ändern. Änderungen/Neuerungen entnehmen Sie bitte dringend den Hinweisen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de unter Länder- und Reiseinformationen. Bitte kontaktieren Sie drin-gend vor Buchung bzw. Reiseantritt die entsprechenden Botschaften.
2. Gesundheitsvorschriften zu den oben genannten Ländern
• Z.Zt. sind keine speziellen Impfungen für Südafrika, Namibia, Botswana, Zimbabwe, Mozambi-que, Zambia und Kenia bei Direktflug aus Europa vorgeschrieben. Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A (bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B) wird empfohlen. Überprüfen Sie Ihre Impfungen und lassen Sie sie gegebenenfalls auffrischen. Bitte in-formieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Buchung bzw. Reiseantritt über Infektions- und Impf-schutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen; gegebenenfalls sollten Sie ärztlichen Rat einholen. Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Hausarzt, ein Tropeninstitut oder Ihr Gesundheitsamt. Auf allgemeine Informationen, insbesondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahre-nen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
• Bei Einreise aus Infektionsgebieten gelten andere Bestimmungen. Bitte kontaktieren Sie in die-sem Falle die entsprechenden Botschaften. Bei Einreise aus potentiellen Infektionsgebieten ist Gelbfieber-Impfschutz zwingend vorgeschrieben. Bei Einreise nach Tanzania über Land/Hafen wird gelegentlich Gelbfieber-Impfschutz verlangt - ebenso wird häufig eine Choleraimpfung ver-langt, insbesondere zur Weiterreise nach Zanzibar oder Pemba. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise nach Ruanda und Uganda vorgeschrieben.
• Auf Langstreckenflügen sollten Sie sich so oft wie möglich bewegen und im Sitzen die Füße krei-sen lassen, um die Durchblutung zu fördern (Thrombose-Prophylaxe).
• Eine Malariaprophylaxe ist dringend anzuraten (ganzjährig, aber ganz besonders während der Monate November bis April) speziell für die Nationalparks und bestimmte Gegenden im Landesin-neren. Darüberhinaus schützen Mückenschutzmittel und hautbedeckende Kleidung. Fragen Sie gezielt Ihren Hausarzt bzw. ein Gesundheitsamt oder Tropeninstitut nach Details, da das Malaria-Risiko innerhalb eines Landes recht unterschiedlich sein kann (von hohem Risiko bis hin zu mala-riafreien Zonen).
• Zur Vermeidung der Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit, die durch große Fliegen (Tsetse) übertragen werden (besonders im Bereich Serengeti/Tanzania), wird entsprechende Kleidung dringend angeraten.
• Aids ist in Afrika weit verbreitet. Sexuelle Kontakte sind Risiko belastet und sollten gemieden werden.
• In Mozambique und Zambia besteht Tollwutgefahr besonders durch Hundebisse. Nach Biss so-fort einen Arzt aufsuchen!
• Sie sollten nie in unbekannten oder stehenden Gewässern baden, da die Gefahr einer Bilharzio-se besteht; außerdem leben in vielen Gewässern Krokodile.
• Einem erhöhten Risiko an Darminfektionen ist durch sorgfältige Hygiene (besonders beim Essen und Trinken) vorzubeugen.
• Wegen der intensiven Sonnenstrahlung sind Schutz durch Sonnenmittel mit hohem Lichtschutz-faktor mit UVA- und UVB Schutz, Sonnenbrille, Hut, Haut bedeckende Kleidung usw. dringend empfohlen.
• Tragen Sie feste Schuhe. Schütteln Sie Schuhe, Kleidung, Schlafsack usw. immer gut aus, denn viele Kleintiere verstecken sich in dunklen Winkeln.
• Warnung vor der Höhenkrankheit bei Bergbesteigungen (besonders Kilimanjaro): Gegen die Höhenkrankheit, die schon ab 3.000 Metern Höhe beginnt und auch sehr durchtrainierte Sport-ler treffen kann, ist niemand gewappnet. Die Höhenkrankheit ist gefährlich, und Warnsignale des Körpers sollten mit einem sofortigen Abstieg befolgt werden. Die ersten Symptome sind Kopf-schmerzen, Übelkeit, Kurzatmigkeit und später Desorientierung und Schwindelgefühle. Nicht an-zuraten ist eine Bergbesteigung für Personen, die an Atemproblemen, Erkältung, Diabetes, Blut-druckproblemen und Herzkreislaufstörungen leiden. Zur Beratung sollte dringend ein Arzt kontak-tiert werden.
• Für Ihre Reise empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rückholversicherung.
3. Sicherheitshinweise zu den oben genannten Ländern
• Reisende sollten sich bei ihren Planungen auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einstellen und mit längeren Abfertigungszeiten auf Flughäfen und an den EU-Außengrenzen rechnen.
• In den Ländern des Südlichen Afrika herrscht Linksverkehr, und es besteht Anschnallpflicht.
• Achten Sie auf die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und fahren Sie auf Schot-terstraßen nicht schneller als 70 km/h.
• In den Großstädten ist die Kriminalitätsrate sehr hoch. Meiden Sie die Innenstädte sowie einsame und verlassene Gebiete in den Städten (z.B. nach Ladenschluss, an Sonn- und Feiertagen, bei Dunkelheit).
• Fahren oder gehen Sie nie alleine in Schwarzensiedlungen, sondern nur in organisierter Form unter ortskundiger Führung.
• Tragen Sie nach Möglichkeit keinen Schmuck oder auffällig teure Kameras mit sich.
• Lassen Sie nie im Wagen Wertgegenstände oder Gepäck liegen. Wertgegenstände sollten im Hotelsafe deponiert werden.
• Bei einer Campingreise sollten Sie nur auf den ausgewiesenen Campingplätzen übernachten.
• Bitte beachten Sie, dass die Mehrzahl der südafrikanischen Gästehäuser das Rauchen im Haus und in den Schlafräumen nicht gestattet. Außerdem finden Sie in den meisten Gästehäusern Haustiere wie Hunde und Katzen.
• Bei auffälligen Hindernissen auf der Straße (z.B. quer über die Straße liegende Baumstämme etc.) ist besondere Vorsicht dringend geboten, da es sich um eine „Straßenfalle“ handeln könnte. Es wird angeraten, rechtzeitig umzudrehen und im nächsten Ort die Polizei zu informieren.
• Beachten Sie, dass Sie in Nationalparks gar nicht oder nur an bestimmten Stellen Ihren Wagen verlassen dürfen.
• Von Fahrten während der Dämmerung/Dunkelheit wird dringend abgeraten. Neben erhöhter kri-mineller Gefährdung besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere.
• Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten.
• Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen "K.O.-Tropfen" beigemischt werden, wurden häufiger bekannt.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. "smash-and-grab"-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten und Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, ein Mobiltelefon anzumieten (auf den Flughäfen möglich) oder mitzubringen.
• Beachten Sie, dass in Lesotho das Fotografieren öffentlicher Gebäude und Anlagen, uniformierter Personen und von Militärfahrzeugen einer polizeilicher Genehmigung bedarf. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru (Umgebung des Victoria Hotels in der Stadtmitte), bei Reisen von Leribe zum Katse-Staudamm, sowie an Aussichtspunkten vorsichtig sein. Die neue Umgehungsstraße zum Flughafen Maseru war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden.
• Es wird empfohlen, auf Reisen nach Zambia US-Dollar (U$) mitzunehmen, da häufig die Zahlung von Hotelkosten sowie der Flughafengebühr in einer Hartwährung (vorzugsweise U$) gefordert wird. Der Euro hat sich als Zahlungsmittel noch nicht überall durchgesetzt, insbesondere nicht au-ßerhalb der Hauptstadt. Wegen der Konflikte in der benachbarten Demokratischen Republik Kon-go und gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg sollte auf Fahrten in die Grenzregionen verzichtet werden. Auch in den Grenzgebieten zu Angola muss mit Gewaltkriminalität gerechnet werden, zudem besteht weiterhin die Gefahr nicht gekennzeichneter Minenfelder. Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
• Für Kenia und Tanzania besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Attentate. Es gibt Hinweise auf mögliche Aktivitäten terroristischer Gruppen, die gegen ausländische bzw. von Ausländern besuchte Einrichtungen gerichtet sein könnten. Daher wird zu besonderer Vorsicht und Wach-samkeit geraten, insbesondere auch auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tanzania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
• In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, in den nördli-chen und nordöstlichen Landesteilen, in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reise-routen auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Bei Reisen mit dem Auto, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi ge-sucht werden. In Tanzania können innenpolitische Spannungen in Sansibar und Pemba zu De-monstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei führen. Reisende sollten politische oder religiöse Versammlungen meiden. Dies gilt insbesondere für die Altstadt Sansibars (Stone Town) an Freitagen. Im Übrigen sollten wegen zunehmender Gewaltkriminalität auch tags-über einsam gelegene Gegenden und nicht bewachte Strände gemieden werden. Dies gilt insbe-sondere für die Strände im Bereich der Küstenstädte. Im äußersten Nordwesten des Landes, in dem sich zahlreiche Flüchtlinge aus den Nachbarländern aufhalten, besteht ein erhöhtes Risiko von Überfällen.
• Die schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und die Hungersnot führen zu steigender Kriminalität in Zimbabwe. Dies macht sich in den Tourismuszentren (Harare, Bulawayo, Viktoriafälle, Karibasee, Nationalmonument Great Zimbabwe und Eastern Highlands) durch sich mehrende Übergriffe auf ausländische Touristen bemerkbar. Bei Reisen nach Zimbab-we liegt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko vor. Planen Sie, mit dem eigenen oder einem Mietwagen durch das Land zu fahren, sollten Sie sich unbedingt vorher über die Versorgungslage mit Treib-stoff informieren. Simbabwe leidet unter erheblichem Treibstoffmangel. Diesel und Benzin sind, wenn überhaupt, nur sporadisch an öffentlichen Tankstellen erhältlich. Das Fotografieren und Fil-men von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten.
• In Mozambique besteht auf Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, noch ein Risiko, auf Minen zu stoßen. Im Landesinneren gibt es noch zahlreiche markierte und unmar-kierte Minenfelder. Während der Regenzeit (Dezember-Ende März) sind Straßenverbindungen häufig unterbrochen oder schwer passierbar. Mosambik verzeichnet ein hohes Niveau von Ge-waltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Bewaffnete Überfälle und Angriffe auf Fahrzeuge ereignen sich vergleichsweise oft. Es wird darauf hingewiesen, dass in Mosambik Ausweispflicht besteht. Es wird empfohlen, den Pass stets bei sich zu führen. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein
• Reisenden in Ruanda wird empfohlen, das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu meiden.
• Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten. Auf Reisen nach Norduganda (Distrikte Gulu, Kitgum, Pader, Lira, Apac) sowie nach West Nile sollte bis auf weiteres verzichtet werden, solange nicht die Friedensverhandlungen zwi-schen der ugandischen Regierung und der kriminellen "Lord’s Resistance Army" erfolgreich abgeschlossen sind. In diesen Gegenden sind gewaltsame Übergriffe auf Reisende vorgekommen. Von Reisen in die Karamoja Region im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Ko-tido, Moroto, Nakapiripirit) sollte zurzeit unbedingt Abstand genommen werden, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund sporadischer Rebel-lenbewegungen besteht weiterhin die Gefahr von Übergriffen im Nordteil des Murchison Falls Parks. Zudem kam es im März 2007 zu Zwischenfällen zwischen der ugandischen Armee und Rebellen an der ugandisch-kongolesischen Grenze. Vor Reisen in den Distrikt Bundibugyo und die dort gelegene Semliki Forest Reserve und den Semliki National Park wird daher derzeit abge-raten.
• Während des Gorilla-Trekkings bitte beachten: nur leise flüstern, nur langsam bewegen, nie einem Gorilla direkt in die Augen schauen und nicht auf Gorillas zeigen.
• Während des Gorilla-Trekkings sind lange Hosen und langärmlige Hemden/Blusen, Wander-schuhe, leichte Regenbekleidung, Kopfbedeckung und Kamera ohne Blitz dringend empfohlen.
• Reisende nach Äthiopien sollten möglichst US$ mitbringen, da Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthio-pien nicht akzeptiert werden. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert. Von Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Von Reisen in die Region Gambella wird ebenfalls abgeraten. Vor Reisen in die Afar-Region, Somali-Region, in das Grenz-gebiet zu Kenia (Moyale), das Grenzgebiet zum Sudan oder in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird empfohlen, Rat und Auskunft der Botschaft einzuholen. Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jima (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen kommen. Minengefahr besteht in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Wegen eines Entführungsfalles im März 2007 wird von Reisen in die Danakil-Depression in Nord-Afar abgeraten; es ist nicht auszuschließen, dass örtliche Befreiungs-gruppen ihre Drohung umsetzen, weitere Touristen zu entführen. Ebenso wird seit dem Anschlag auf ein Ölexplorationslager bei Abole (Bezirk Degehabur) im April 2007 von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Obige Angaben entsprechen dem Stand August 2007 und können sich ändern. Änderungen/Neuerungen entnehmen Sie bitte dringend den Hinweisen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de unter Länder- und Reiseinformationen. Bitte kontaktieren Sie drin-gend vor Buchung bzw. Reiseantritt die entsprechenden Botschaften.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophyla-xemaßnahmen, gegebenenfalls sollten Sie ärztlichen Rat einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropen-medizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheit-liche Aufklärung wird verwiesen.
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