Südafrika, Swaziland, Lesotho: Erforderliche Unterlagen und Botschaften |
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- Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die Ausreise aus der RSA hinaus gültig ist (Lesotho und Swasiland: 6 Monate). Bitte achten Sie bei der Einreise nach Südafrika, Swaziland und Lesotho darauf, dass mindestens zwei freie Seiten in Ihrem Einreisedokument für die Ein- bzw. Ausreisestempel zur Verfügung stehen. Ansonsten kann die Einreise verweigert werden! Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und muss bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. In Südafrika ist ebenso der Eintrag eines mitreisenden Kindes im Reisepass eines Elternteils möglich (bis 16 Jahre, nur mit Foto). Swaziland und Lesotho: Der deutsche Kinderausweis wird mit Bild zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder einen eigenen Reisepass mit Lichtbild haben. Einträge im Pass der Eltern werden nicht akzeptiert.
- Deutsche Touristen benötigen zzt. kein Visum für Südafrika, Swaziland, Lesotho, wenn der Aufenthalt bis zu 90 Tagen dauert. Für die Einreise nach Lesotho müssen Sie im Besitz eines gültigen Rückflugtickets sein, auch in Südafrika kann die Vorlage verlangt werden.
- Genaue Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Botschaften:
Botschaft der Republik Südafrika, Tiergartenstraße 18, 10785 Berlin, Tel.: 030-220730, Fax: 030-22073190,
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, www.suedafrika.org Botschaft des Königreichs Swaziland, 118, Av.Winston Churchill, 1180 Brüssel, Belgien, Tel.: 0032-23474771, Fax: 0032-23474623; Honorargeneralkonsul des Königreichs Swaziland, Große Präsidentenstraße 5, 10178 Berlin, Tel.: 030-28096250, Fax: 030-28096251, Honorargeneralkonsul des Königreichs Swaziland, Worringer Straße 59, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211-35866, Fax: 02133-77017082, www.swasiland.de Botschaft des Königreichs Lesotho, Kurfürstenstraße 84, 10787 Berlin, Tel.: 030-2575720, Fax: 030-25757222,
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, www.lesothoembassy.de
- nationaler und internationaler Führerschein bei Selbstfahrertouren.
Die obigen Angaben entsprechen dem Stand Juli 2011 und können sich ändern. Änderungen/Neuerungen entnehmen Sie bitte dringend den Hinweisen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de unter Länder- und Reiseinformationen.
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