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Online Mietwagenbuchung für Südafrika, Namibia, Botswana und Zimbabwe

Die Autorenempfehlung:
„Diese Fahrzeugflotte ist bestens gewartet und ausgestattet. KEA steht für hervorragenden Service und eine sehr interessante, variantenreiche Flotte (4x4 u. Wohnmobilen) für den Outdoor- Urlaub.
Michael Iwanowski, Autor der Reisehandbücher Südafrika, Namibia, Botswana und Zimbabwe

Inklusive:

  • Steuer (VAT)
  • Versicherung mit Selbstbehalt
  • unbegrenzte km
  • Gebühr für einen zusätzlichen Fahrer
  • Vertragsgebühr
  • Campingausstattung
  • 24-Stunden-Notfallservice 
  • Transfer zwischen Depot und Flughafen bzw. Stadthotel am Annahme-/Abgabetag (im Umkreis von 25 km vom KEA Depot)

Bei Super Cover zusätzlich noch inklusive:

  • Reifenschäden
  • Schaden an der Windschutzscheibe
  • Radiodiebstahl
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Versicherung ohne Selbstbehalt* 

 *Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz           

 

Annahme: Johannesburg

Mietzeitraum: 01.01.12 - 30.04.12

Frühbucher Special (Early Bird Discount): 5% Ermäßigung bei Buchung bis 120 Tage vor Fahrzeugannahme

Standard Cover  (Versicherung mit 22.500 ZAR Selbstbehalt für KEAEZ2, 45.000 ZAR Selbstbehalt für KEA2STM/KEA4STM)
Preis pro Tag KEAEZ2 KEA2STM KEA4STM
7-20 Tage 61 € 93 € 96 €
21-27 Tage 59 € 91 € 94 €
28-49 Tage 56 € 88 € 91 €
SUPER Cover*  (Versicherung mit 0 ZAR Selbstbehalt - *Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM
7-20 Tage 92 € 124 € 127 €
21-27 Tage 90 € 122 € 125 €
28-49 Tage 87 € 119 € 122 €
Ermäßigung bei Langzeitmieten: 5% ab 50-74 Tagen / 10% ab 75-99 Taben / 15% ab 100 Tagen und mehr

 

Mietzeitraum: 01.05.12 - 30.06.12

Frühbucher Special (Early Bird Discount): 5% Ermäßigung bei Buchung bis 120 Tage vor Fahrzeugannahme

Standard Cover  (Versicherung mit 22.500 ZAR Selbstbehalt für KEAEZ2, 45.000 ZAR Selbstbehalt für KEA2STM/KEA4STM)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 60 € 91 € 94 €
21-27 Tage 58 € 89 € 92 €
28-49 Tage 55 € 86 € 89 €
SUPER Cover*  (Versicherung mit 0 ZAR Selbstbehalt - *Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM
7-20 Tage 89 € 120 € 123 €
21-27 Tage 87 € 118 € 121 €
28-49 Tage 84 € 115 € 118 €
Ermäßigung bei Langzeitmieten: 5% ab 50-74 Tagen / 10% ab 75-99 Taben / 15% ab 100 Tagen und mehr

 

Mietzeitraum: 01.07.12 - 31.10.12

Frühbucher Special (Early Bird Discount): 5% Ermäßigung bei Buchung bis 120 Tage vor Fahrzeugannahme

Standard Cover  (Versicherung mit 22.500 ZAR Selbstbehalt für KEAEZ2, 45.000 ZAR Selbstbehalt für KEA2STM/KEA4STM)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 72 € 139 € 148 €
21-27 Tage 70 € 137 € 146 €
28-49 Tage 67 € 134 € 143 €
SUPER Cover*  (Versicherung mit 0 ZAR Selbstbehalt - *Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 101 € 168 € 177 €
21-27 Tage 99 € 166 € 175 €
28-49 Tage 96 € 163 € 172 €
Ermäßigung bei Langzeitmieten: 5% ab 50-74 Tagen / 10% ab 75-99 Taben / 15% ab 100 Tagen und mehr

 

Annahme: Kapstadt

Mietzeitraum: 01.01.12 - 30.04.12

Frühbucher Special (Early Bird Discount): 5% Ermäßigung bei Buchung bis 120 Tage vor Fahrzeugannahme

Standard Cover  (Versicherung mit 22.500 ZAR Selbstbehalt für KEAEZ2, 45.000 ZAR Selbstbehalt für KEA2STM/KEA4STM)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 61 € 84 € 86 €
21-27 Tage 59 € 82 € 84 €
28-49 Tage 56 € 80 € 81 €
SUPER Cover*  (Versicherung mit 0 ZAR Selbstbehalt - Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM
7-20 Tage 92 € 115 € 117 €
21-27 Tage 90 € 113 € 115 €
28-49 Tage 87 € 111 € 112 €
Ermäßigung bei Langzeitmieten: 5% ab 50-74 Tagen / 10% ab 75-99 Taben / 15% ab 100 Tagen und mehr

 

Mietzeitraum: 01.05.12 - 30.06.12

Frühbucher Special (Early Bird Discount): 5% Ermäßigung bei Buchung bis 120 Tage vor Fahrzeugannahme

Standard Cover  (Versicherung mit 22.500 ZAR Selbstbehalt für KEAEZ2, 45.000 ZAR Selbstbehalt für KEA2STM/KEA4STM)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 60 € 83 € 85 €
21-27 Tage 58 € 80 € 82 €
28-49 Tage 55 € 78 € 80 €
SUPER Cover*  (Versicherung mit 0 ZAR Selbstbehalt - *Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 89 € 112 € 114 €
21-27 Tage 87 € 109 € 111 €
28-49 Tage 84 € 107 € 109 €
Ermäßigung bei Langzeitmieten: 5% ab 50-74 Tagen / 10% ab 75-99 Taben / 15% ab 100 Tagen und mehr

 

Mietzeitraum: 01.07.12 - 31.10.12

Frühbucher Special (Early Bird Discount): 5% Ermäßigung bei Buchung bis 120 Tage vor Fahrzeugannahme

Standard Cover  (Versicherung mit 22.500 ZAR Selbstbehalt für KEAEZ2, 45.000 ZAR Selbstbehalt für KEA2STM/KEA4STM)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 72 € 126 € 133 €
21-27 Tage 70 € 124 € 131 €
28-49 Tage 67 € 121 € 128 €
SUPER Cover  (Versicherung mit 0 ZAR Selbstbehalt - *Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz)
Preis pro Tag KEAEZ2  KEA2STM  KEA4STM 
7-20 Tage 101 € 155 € 162 €
21-27 Tage 99 € 153 € 160 €
28-49 Tage 96 € 150 € 157 €
Ermäßigung bei Langzeitmieten: 5% ab 50-74 Tagen / 10% ab 75-99 Taben / 15% ab 100 Tagen und mehr

 

Beschreibung der Camper

  EZ 2
Campa
2 Berth
2 STM
2 Berth
4 STM
4 Berth
  EZ 2 Campa
2 Berth
2 STM
2 Berth
4 STM
4 Berth
Fahrzeugtyp  Nissan Grand Livina Mercedes Sprinter Mercedes Sprinter Klimaanlage in Fahrerkabine Ja Ja Ja
max. Personen  2 2 Betten (Maßen in m):      
Motorentyp 1,6 l Benzin 315i CDI 2,2 l Diesel 313 CDI Diesel  - Doppelbett 2,00 x 1,20 2,00 x 1,70 2,00 x 1,35 u. 2,00 x 1,35 
Tankkapazität 52 l 80 l 80 l   - Bett im Dachzelt - - 1,98 x 0,60 
Zusätzliche Benzinkanister - - Kühl-/Gefrierschrank (12 V) 21 l / Nein 90 l / Ja 90 l / Ja 
Verbrauch pro 100 km (je nach Strecke, Fahrweise und Benutzung der Klimaanlage) ca. 10 l ca. 10 l ca. 12 l  Gaskocher 1 Flamme 2 Flammen 2 Flammen
Getriebe 5-Gang manuell 5-Gang manuell 5-Gang manuell  Camping-, Küchenausstattung Ja Ja Ja 
Servolenkung Ja Ja Ja Waschbecken / Spüle - Ja Ja 
Stromversorgung 12 V 12 V/220 V 12 V/220 V  Frischwassertank 25 l 68 l 110 l 
Zentralverriegelung Ja Ja Warmwasser (220V/12V) - Ja Ja 
Radio/CD Player Ja Ja Ja  Tragbare Handdusche - -
Durchgang zur Kabine Ja (seitlich/hinten) Ja (vorne/
seitlich/hinten)
Ja (seitlich) Chemische Toilette / Dusche - Ja Ja 
Reserverad 1 1 1 Campingstühle und Campingtisch Ja Ja Ja 
Fahrzeug (Maße in m):       Mikrowelle - Ja Ja 
 - Länge ca. 4,18 ca. 5,00 ca. 6,30  Sitzgurte vorn / hinten 2 2
 - Breite ca. 1,69 ca. 1,90 ca. 2,20         
 - Höhe, außen ca. 1,57 ca. 2,80 ca. 2,90         
 - Höhe, innen ca. 1,80 ca. 1,90         


Änderungen an Fahrzeugen und technischen Spezifikationen bleiben jederzeit vorbehalten!


KEA Mietbedingungen und Hinweise:
(gültig bei Drucklegung, Änderungen im Laufe der Saison ohne Vorankündigung möglich):

  • Im Preis enthalten sind Steuer/VAT, kombinierte Haftpflicht-, Kasko- (CDW), Fahrzeug- und Diebstahlversicherung (TLW) und auch Unfälle ohne Beteiligung Dritter (Single Vehicle Accident) mit Eigenbeteiligung je Schadensfall bei Standard Cover (45.000 ZAR für 4x4 ausgestattete Mietwagen und Camper - außer EZ 2 = 22.500 ZAR; 22.500 ZAR für 4x4 nicht ausgestattete Mietwagen) bzw. ohne Eigenbeteiligung im Schadensfall bei Super Cover, unbegrenzte Kilome-ter, Gebühr für den zweiten Fahrer (Name muss im Mietvertrag vermerkt sein). Vertragsgebühr, Campingausstattung (nur Camper/ausgestattete Fahrzeuge) mit gefülltem Wassertank und gefüllter Gasflasche(n), bei Rückgabe muss die Gasfla-sche wieder aufgefüllt abgegeben werden, anderenfalls fallen Kosten in Höhe von ca. 100 ZAR je Gasflasche an. Transfers in Südafrika am Abhol- und Abgabetag bis 25 km vom Flughafen/Stadthotel zum Depot und zurück (Transferwünsche bei Buchung unbedingt mitteilen; mehr als 25 km auf Anfrage), Reinigungsgebühr (bei normaler Verschmutzung), Informationspaket, Notfall-Telefonnummer „nationwide road side assistance & phone help-line. Haftpflichtversicherung (25 Millionen ZAR Deckungssumme für Sach- und Personenschäden an Dritten), Insassen-Unfall-Versicherung (Behandlungskosten für Insassen beim Fahren, beim Ein-/Aussteigen bis zu 25.000 ZAR, max. 250.000 ZAR. Haftung im Todesfall und bei Behinderung max. 200.000 ZAR pro Erwachsenen und max. 10.000 ZAR pro Kind bis 14 Jahre bzw. max. 1 Million ZAR pro Unfall). Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Bei Super Cover (Ausnahme Fahrlässigkeit/Vorsatz) sind zusätzlich Reifenschäden, die Windschutzscheibe, Radiodieb-stahl und die Wiederbeschaffungskosten versichert; bei den 4x4 Fahrzeugen noch Glasschäden.
  • Im Preis nicht enthalten: Benzinkosten, Motoröl, Einweggebühren, Kaution, Zusatzversicherungen (s. u.), Versicherung für Campingausstattung, Kupplungs-, Sand-, Wasser- und Unterbodenschäden, Straßensteuer, Gebühr für weitere Fahrer (ab 3. Fahrer) von 200 ZAR p. P. (müssen im Mietvertrag angemeldet werden), Grenzübertrittsgebühren, Straßenzölle, Gebühren für Ordnungswidrigkeiten/Verkehrsdelikten sowie die damit verbundenen Verwaltungsgebühren von 250 ZAR (zusätzlich zur Geldstrafe), Gasfüllung, Bearbeitungsgebühr für Schäden/Unfälle/Diebstahl (handling fee) von 500 ZAR. Die Gebühren sind jeweils nur vor Ort zahlbar. Bei Standard Cover zusätzlich nicht versichert: Reifenschäden, die Windschutzscheibe, Radiodiebstahl und die Wiederbeschaffungskosten; bei den 4x4 Fahrzeugen noch Glasschäden nicht versichert.
  • Optionale Zusatzversicherungen vor Ort ermöglichen die Senkung des Selbstbehaltes bei Standard Cover:
Versicherung   Preis pro Miettag    Eigenanteil
Excess Reduction 1 (CER1)  150 ZAR     20 000 ZAR (Kaution über 20.000 ZAR)
Excess Reduction 2 (CER2) 300 ZAR    0 ZAR (Kaution über 2.500 ZAR)

Excess Reduction 1 (CER1) reduziert die Selbstbeteiligung auf 20.000 ZAR, Leistungen wie bei Standard Cover Versicherung.
Excess Reduction 2 (CER2): schließt die Selbstbeteiligung aus. Versichert sind: ein Schaden an der Frontscheibe, zwei Reifenschäden bei Campern, Radio-Diebstahl, Abschleppkosten (nicht bei Kupplungsschaden!) sofern die Schäden nicht fahrlässig verursacht sind.

  • Die Versicherungen gelten nur für das Mietfahrzeug und das Autoradio. Camping-Zubehör, persönliches Eigentum im Fahrzeug und Schäden an der Kupplung (ab 4. Miettag) und die sich daraus ergebende Nachfolgekosten sind nicht versichert. 
  • Kaution: Bei Fahrzeugannahme mit Standard Cover wird eine Kaution von 45.000 ZAR für 4x4 ausgestattete Mietwa-gen und Camper (EZ Campa 22.500 ZAR) berechnet, von 22.500 ZAR für 4x4 nicht ausgestattete Mietwagen. Bei Fahrzeugannahme mit Super Cover wird eine Kaution von 2.500 ZAR für 4x4 ausgestattete Mietwagen und Camper berechnet, von 1.250 ZAR für 4x4 nicht ausgestattete Mietwagen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Selbst-behalt der abgeschlossenen Versicherung. Diese kann per Kreditkarte bezahlt werden. Der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte geblockt und steht bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs für weitere Transaktionen nicht zur Verfügung. Die Kaution wird freigegeben, sofern das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit (sofern keine Schäden am Fahrzeug selbst oder am Eigentum Dritter entstanden sind), an der vereinbarten Station, im sauberen Zustand zurückgegeben wird, die Toilette (falls vorhanden) und der Abwassertank/Schmutzwassertank geleert sind, der Tank aufgefüllt ist und keine Ausstattungsgegenstände verlorengegangen sind oder beschädigt wurden. 
  • Unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung ist der Mieter voll haftbar für jegliche Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter bei: Kupplungsschaden (ab 4. Miettag), Wasser- und Sandschäden, Verlust des Autoschlüssels, Schäden am Fahrzeug durch Nichtbeachtung der Verkehrsregeln, Dach- und Unterbodenschäden, Feuerschäden, Verletzung der Mietbedingungen/des Vertrages, Nichtmeldung des Unfalls bzw. des Schadens innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation, für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden (z. B. Fahren unter dem Einfluss von Drogen/Alkohol/Übermüdung, Fahren im Dunkeln und im Sandsturm, Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer, Fahren außerhalb des festgelegten Landes ohne Erlaubnis, Fahren in/auf nicht zugelassenen Ländern/Straßen, falsche Betankung des Fahrzeugs, unsachgemäße Nutzung der Differentialsperre, bei Fahren auf der falschen Straßenseite, Getriebeschäden - die auf fehlerhafte Benutzung der Kupplung/Handbremse/ Untersetzungsgetriebe zurückzuführen sind. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fahrzeuge im Südlichen Afrika versichert sind und auch keine Pflicht besteht, sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist daher manchmal unmöglich, von unversicherten Fahrern Gelder zu erhalten - auch nicht durch das Rechtssystem. Schäden gehen in solchem Falle zu Lasten des Mieters, unabhängig von der Schuldfrage oder der abgeschlossenen Versicherung. Bekennen Sie sich niemals schuldig! 
  • Alle Preise gelten pro Tag. Der Annahmetag (1. Miettag) und Abgabetag (letzter Miettag) werden jeweils als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Annahme bzw. Abgabe. Bei der Überschneidung von Saisonzeiten kommen beide Raten zur Rechnung. Verlängerungstage vor Ort werden zu den vor Ort gültigen teureren Tarifen berechnet und direkt vor Ort bezahlt. Einzelanmietungen werden zu einer Gesamtzahl addiert, um den Mieter in den Ge-nuss der dann billigeren Tagesrate kommen zu lassen. 
  • Vermietstationen in Südafrika sind Johannesburg und Kapstadt (Stadtbüros); in Namibia in Windhoek (Flughafen- oder Stadtbüro). Bürozeiten (Öffnungszeiten der Mietstation): Montag bis Freitag 8 bis 16.00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertage 8 bis 13 Uhr bzw. auf Anfrage. Am 25.12 sind alle Stationen geschlossen. 
  • Zusätzlich buchbar (bitte direkt bei Buchung anfragen): Sonnenschirm (200 ZAR pro Anmietung); Kindersitz (200 ZAR pro Anmietung), GPS-Gerät (50 ZAR pro Tag mit Selbstbehalt in Höhe von 4.000 ZAR). 
  • Einweggebühren (bei Drucklegung) zwischen den KEA Depots/Vermietstationen (nur direkt vor Ort zu zahlen): Kapstadt – Johannesburg oder umgekehrt 3.500 ZAR, Kapstadt/Johannesburg – Windhoek 4.500 ZAR, Johannesburg - Maun 5.000 ZAR. Kapstadt - Maun 8.940 ZAR. Andere auf Anfrage: z. B. Johannesburg – Maputo z. Zt. 3.575 ZAR; Johannesburg – Durban oder umgekehrt z. Zt. 3.500 ZAR; Johannesburg – Upington oder umgekehrt z. Zt. 4.950 ZAR; Johannesburg – Kasane 7.150 ZAR; Johannesburg – Livingstone (Zambia) / Victoria Falls (Zimbabwe) z. Zt. 9.900 ZAR; Upington – Windhoek z. Zt. 3.900 ZAR. 
  • Bei der Anmietung muss angegeben werden, in welchen Ländern die Fahrzeuge gefahren werden. Nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung (letter of authorization/permit) dürfen die Wagen in bestimmten Nachbarstaaten gefahren werden. Das Fahren von Allradfahrzeugen (4WD) ist sowohl auf geteerten als auch auf anerkannten Allradstrecken in Südafrika, Namibia, Botswana, Mozambique (nur bis Vilanculos), Zimbabwe (nur bis Harare) und Zambia (nur bis Livingstone) erlaubt. Bei Grenzüberquerungen nach Lesotho, Swaziland, Botswana, Zimbabwe (nur bis Harare), Zambia (nur bis Livingstone), Namibia und Mozambique (nur bis Vilanculos) wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 500 ZAR berechnet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, auf Grund von Wetter- und Straßenverhältnissen, politischen Situationen oder aus anderen Gründen Fahrten in bestimmte Gebiete zu untersagen. 
  • Die Wohnmobile dürfen nur in Südafrika und nur auf öffentlichen befestigten/asphaltierten Straßen und in Tierparks gefahren werden, bei Befahren von nicht erlaubten Straßen erlischt der Versicherungsschutz. 
  • Bei Fahrten ins Ausland gelten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Landes, das man gerade besucht. 
  • Die Fahrzeuge sind nicht zugelassen für Malawi, Angola und Tanzania. 
  • Die staatliche Straßensteuer ist an der jeweiligen Landesgrenze vor Ort in bar zu zahlen. 
  • Währungsschwankungen für Gebühren und deren Erstattung gehen zu Lasten/Gunsten des Mieters. 
  • Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, das Höchstalter 85 Jahre. Die Fahrer müssen bei Anmietung zusätzlich zum natio-nalen Führerschein entweder eine offizielle englische Übersetzung des gültigen nationalen Führerscheins oder einen internationalen Führerschein vorweisen. Gültiger internationaler Führerschein wird dringend empfohlen! 
  • Unfälle/Schadensfälle müssen innerhalb von 24 Stunden dem örtlichen Vermieter und der Polizei gemeldet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensmeldung die im Mietpreis eingeschlossene Versicherungsleistung nicht eingefordert werden kann. Bei Unterlassung verliert der Mieter also seinen Versicherungsschutz und haftet in voller Höhe für alle Schäden am Fahrzeug und Eigentum Dritter. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, kann ein Ersatzfahrzeug (falls verfügbar) von einer naheliegenden Station beschafft werden. Der Mieter trägt dann - unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung - die entstandenen Abschlepp-, Anlieferungs- und Benzinkosten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung ungenutzter oder verlorener Tage, die durch den Austausch der Fahrzeuge entstehen. Steht kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der verbleibenden Miettage. Sollte der Mieter seine Reise mit einem Ersatzfahrzeug fortsetzen, gilt dies ausschließlich unter einem neuen Vertrag (erneute Kaution ist fällig) sowie neuen Versicherungsbedingungen. 
  • Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich den Vermieter über Defekte oder Probleme zu unterrichten, um die Möglichkeit einer schnellen Abhilfe zu geben. Im Unterlassungsfalle haftet der Mieter für alle sich daraus ergebenden Folgen. Im Falle eines Unfalls haftet der Mieter für Folgekosten (Übernachtungskosten, Mahlzeiten und sonstige Ausgaben persönlicher Art). Beanstandungen nach Rückgabe des Fahrzeuges werden nicht akzeptiert. 
  • Die Fahrzeugannahme erfolgt jeweils im Stadtbüro nach Einweisung (Dauer ca. 2 - 3 Stunden je nach Fragen oder Beanstandungen). Probleme, die am Fahrzeug auftreten, einschließlich Einrichtungsfehler, müssen umgehend gemeldet werden. Wird dies versäumt oder erst bei Rückgabe des Mietwagens gemeldet, wird keinerlei Verantwortung übernommen. Jeglicher Anspruch auf Erstattung erlischt. Die Rückgabe des Fahrzeuges mit Prüfung des Mietwagens sowie der Ausstattungen dauert ca. eine Stunde. 
  • Der Mieter ist u. a. verpflichtet, Ölstand, Wasser und Kühlwasser zu überprüfen. Er wird für mechanische Schäden, die durch Nachlässigkeit entstanden sind, haftbar gemacht. Liegt kein Eigenverschulden vor, können Reparaturen bis zum Wert von 1.000 ZAR ohne vorherige Genehmigung des Vermieters (KEA) vorgenommen werden und bei Nichtverschulden durch den Vermieter nach Vorlage der Quittung bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei höheren Beträgen/Reparaturkosten (über 1.000 ZAR) ist es erforderlich, vorher die Genehmigung des „KEA On-Road Assistance“ einzuholen. Bitte beachten Sie, dass Mängel oder Fehler an Radio, Klimaanlage, am Kühlschrank (falls vorhanden) oder an der Mikrowelle (falls vorhanden) nicht als “Pannen” klassifiziert werden und kein Anspruch auf Rückvergütung für Zeitverlust bei Reparaturen besteht. 
  • Bei Wagenabgabe müssen die Toilette (falls vorhanden) und der Abwassertank geleert sein oder eine Entleerungsgebühr gezahlt werden. 
  • Der Mietwagen wird mit einem vollen Tank übergeben und muss auch wieder mit einem vollen Tank zurückgegeben werden. Bei einer Nachtankung werden die Benzinkosten zu dem aktuell gültigen Literpreis zzgl. 2 ZAR Aufpreis pro Liter berechnet. 
  • Bitte bedenken Sie, dass an Tankstellen nur Bargeld akzeptiert werden (keine Kreditkarten). Tankstellen sind in Südafrika in den Großstädten und an den Schnellstraßen meistens 24 Std. geöffnet. In Namibia ist das Tankstellennetz nicht so weit verzweigt daher vorher Verfügbarkeit entlang der Route prüfen. 
  • Aus Sicherheitsgründen gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: in Südafrika 60 km/h in Orten, 120 km/h auf bestimmten Fernstraßen (Freeways); 100 km/h auf Landstraßen; in Nationalparks 20 km/h; in Namibia 50 - 60 km/h in Orten, 100 km/h auf Asphalt-/Landstraßen, 70 km/h auf Schotterstraßen und 20 km/h in Nationalparks. In beiden Ländern herrscht Linksverkehr mit Rechtssteuerung. 
  • (Haus-) Tiere sind in den Mietfahrzeugen nicht erlaubt. 
  • Eine Reinigungsgebühr von 1.000 ZAR oder über den Rechnungsbetrag wird bei übermäßiger Verschmutzung erhoben. 
  • Keine Erstattung bei späterer Annahme / früherer Abgabe. 
  • Die Mietwagen entsprechen dem Qualitätsstandard südafrikanischer bzw. namibischer Fahrzeuge. 
  • Tipp: Überprüfen Sie den Mietwagen vor der Abfahrt genau auf kleine Makel wie Schrammen, Dellen und Sprungstellen im Glas und melden Sie diese sofort bei KEA, falls Sie welche entdecken sollten. 
  • Für die Regenzeit (ab November bis März/April) in Namibia raten wir dringend die Anmietung eines 4 x 4 Fahrzeuges an. 
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein Fahrzeug durch ein vergleichbares bzw. höherwertiges im Bedarfsfalle zu ersetzen. Varianten der Fahrzeuge sind auf Grund von Modifikationen oder Upgrades möglich. Daraus erwachsen keine Erstattungsansprüche des Fahrzeugmieters. 
  • Alle Skizzen und Bilder der einzelnen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele. Alle Maße sind ca.-Angaben. Keine Garantie, da sich u. a. die Einrichtungen je nach Modelljahr unterscheiden können. 
  • Bei den vor Ort zu zahlenden Gebühren bzw. Versicherungsbedingungen handelt es sich um die zur Zeit der Drucklegung gültigen Angaben, die sich ohne Vorankündigung ändern können. 
  • Mindestmietzeit 7 Tage 
  • Bei einem Buchungsauftrag von 10 Tagen oder weniger vor Fahrzeugannahme wird ein Expresszuschlag von 25 € erhoben; bei Nicht-€-Zahlungen aus dem Ausland werden 25 € Bankspesen berechnet.

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