Zambia: Erforderliche Unterlagen und Botschaften |
Zambia:
- Notwendig ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
- Für Zambia benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das von der zambischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird oder an der Grenze erhältlich ist (Achtung: Einige Fluggesellschaften bestehen allerdings bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums). Der Kinderausweis wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend. Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums an der Grenze beträgt für deutsche Staatsangehörige zzt. US$ 25 und ist in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Deutsche Staatsangehörige, die einen Tagesausflug von Victoria Falls (Zimbabwe) nach Livingstone (Zambia) unternehmen möchten, können bei Einreise ein sog. "Day Tripper Visa" gegen eine Gebühr von USD 10 erhalten.. Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von US$ 25 erhoben. Während die Gebühr bisher bei Abflug zu entrichten war, wird sie zukünftig (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben) bereits mit dem Flugpreis eingezogen. Andernfalls und soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten. In diesem Fall werden nur US$ bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt US$ 8.
- Genaue Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Zambia, Axel-Springer-Straße 54 a, 10117 Berlin, Tel.: 030-2062940, Fax: 030-20629419, www.sambia-botschaft.de
Obige Angaben entsprechen dem Stand August 2007 und können sich ändern. Änderungen/Neuerungen entnehmen Sie bitte dringend den Hinweisen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de unter Länder- und Reiseinformationen. Bitte kontaktieren Sie dringend vor Buchung bzw. Reiseantritt die entsprechenden Botschaften.
|