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Verpflichtende Tourismusentwicklungsabgabe für Botswana-Reisende

Das Ministerium für Umwelt und Tourismus und der Tourismusdachverband Botswanas kündigte die Einführung einer verpflichtenden Tourismusentwicklungsabgabe (Tourism Development Levy) an, welche am 01. Juni 2017 in Kraft treten sollte. Die offizielle Einführung wurde jedoch einen Tag zuvor auf unbestimmte Zeit nach hinten verschoben.
Der erklärte Zweck dieser Abgabe ist die monetäre Förderung des Naturschutzes und der nationalen Tourismusentwicklung. Die Regierung des Landes zielt damit auf eine wirtschaftliche Stärkung der botswanischen Tourismusbranche und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ab. Betroffen von dieser Regelung sind alle Reisenden nach Botswana, ausgenommen jener, die Bewohner oder Bürger der Mitgliedsstaaten der SADC (Southern African Development Community) sind.
Die Tourismusentwicklungsabgabe beträgt US$ 30,00 pro Person und erfolgt an allen Einreisepunkten (Flughäfen, Grenzübergänge) durch einen Kassenautomaten entweder in bar (in US$) oder per Debit- oder Kreditkarte. Nach der Bezahlung wird automatisch eine Bestätigung erstellt, die mit den Daten des Reisepasses übereinstimmt. Die Bestätigung muss anschließend der Einreisebehörde vorgelegt werden. Der Reisepass sowie die Zahlungsbestätigung werden von der Einreisebehörde abgestempelt. Die Zahlungsbestätigung der Tourismusentwicklungsabgabe gilt für 30 Tage und kann für mehrfache Ein- und Ausreise von/nach Botswana binnen dieser 30 Tage verwendet werden.
Durch die Länge der Gültigkeit entstehen also keinerlei Probleme, wenn Sie bei einer Botswana-Reise einen Abstecher in eines der umliegenden Länder machen und dann wieder zurückreisen wollen.

Informationen: Botswana Tourism Organisation

Die aktuellsten Änderungen der Einreisebestimmungen finden Sie in unserem Blog, wie auch eine Übersicht aller wichtigen Reiseinformationen für Botswana auf unserer afrika.de Seite.

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